Hessen ist für Polizisten kein attraktiver Arbeitgeber mehr
Polizei muss verfassungskonform bezahlt werden
Strafverschärfung schützt nicht vor Angriffen
„Wer ankündigt, ein Respektspaket für die Polizei schnüren zu wollen, muss auch einen handfesten Inhalt haben. Mit einer schönen Verpackung allein ist es nicht getan“, mahnt Moritz Promny, innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Er reagiert damit auf die Ankündigung von Innenminister Roman Poseck in der heutigen Regierungserklärung, die hessische Polizei stärken zu wollen. „Das Land Hessen hat nicht genügend geeigneten Nachwuchs, um die angekündigten zusätzlichen Stellen bei der Polizei auch zu besetzen. Im Vergleich mit anderen Bundesländern oder der Bundespolizei ist Hessen für Polizeikräfte eindeutig kein attraktiver Arbeitgeber mehr“, erklärt Promny. Weder biete das Land Studierenden einen bezahlbaren Wohnraum an, noch sei das Leben in Städten wie Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt, wo Polizistinnen und Polizisten besonders gebraucht würden, bezahlbar. „Die hessische Polizei braucht dringend eine bessere und verfassungskonforme Bezahlung. Mit der angekündigten Anhebung der Polizeizulage ist es nicht getan. Wenn der Minister sagt, dass die Polizistinnen und Polizisten vom erwarteten Abschluss der Tarifverhandlungen maßgeblich profitieren werden, dann heißt das hoffentlich auch, dass die Bezahlung verfassungskonform ist“, betont Promny. Hintergrund: Der Verwaltungsgerichtshof hatte Ende 2021 geurteilt, dass die hessische Beamtenbesoldung verfassungswidrig ist, was bis heute nicht final korrigiert ist.
Hessens Polizistinnen und Polizisten hätten nicht nur Wertschätzung, sondern auch Schutz vor Angriffen verdient. „Dass die Zahl der Angriffe auf Einsatzkräfte im vergangenen Jahr gestiegen ist, ist höchst besorgniserregend und erfordert ein entschlossenes Handeln. Der wiederkehrende Ruf der CDU nach Strafverschärfung ist nicht zielführend. Er kommt immer dann, wenn die Union nicht mehr weiter weiß“, sagt Promny. „Der Rechtsstaat muss gegen solche Täter Stärke und Entschlossenheit demonstrieren. Im Strafgesetzbuch ist jetzt schon vorgesehen, dass tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte sowie Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst als besonders schwere Fälle mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren gelten, wenn Täter Waffen oder gefährliche Werkzeuge dabei haben. Dieses geltende Recht muss konsequent durchgesetzt werden.“
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